Allgemeine Bedingungen für die Nutzung der Dienste von njuko durch die Organisatoren von Sportveranstaltungen
aktualisiert am 18.09.2017
1. Definitionen
Jeder der im Folgenden genannten Begriffe hat für den vorliegenden Vertrag sowohl im Singular als auch im Plural jene Bedeutung, die ihm verliehen wurde:
• Der Begriff „Allgemeine Bedingungen“ steht für die vorliegenden Allgemeinen Bedin- gungen für die Nutzung der Dienste von njuko.
• Der Begriff „Website“ oder „Webseite“ steht für die von njuko SAS verwaltete Website, die unter der URL www.njuko.com zugänglich ist;
• „Anwendungsplattform“ oder „Plattform“: Die Internetplattform, welche über die URL www.njuko.net zugänglich ist und es dem Organisator ermöglicht, eine Sportveranstaltung zu verwalten und Tickets dafür zu verkaufen.
• Die Begriffe „Dienste“ oder „njuko“ stehen für die von njuko SAS über die Website und die Anwendungsplattform angebotenen Dienste.
• „Organisator“: Natürliche oder juristische Person, Club, Vereinigung oder sonstige Ein- richtung, welche die Anwendungsplattform für die Vermarktung von Tickets für eine Sportveranstaltung bzw. die Verwaltung der Anmeldungen zu der oben genannten Sport- veranstaltung nutzt. Der Organisator kann auch eine natürliche oder juristische Person sein, welche die Vermarktung von Tickets für eine Sportveranstaltung bzw. die Verwaltung der Anmeldungen zu der oben genannten Sportveranstaltung im Auftrag eines Dritten übernimmt.
• „Sportveranstaltung“: Sämtliche durch den Organisator über die Anwendungsplattform verwalteten Sportveranstaltungen.
• „Ticket“: Papier, welches die Anmeldung zu der vom Organisator organisierten Sport- veranstaltung bescheinigt.
• „Teilnehmer“ oder „Internetnutzer“: Natürliche Person, die ein Ticket über die Plattform erwirbt, um an einer Sportveranstaltung teilzunehmen.
• „Webanwendung“: Für die Teilnehmer sichtbare Web-Schnittstelle, die es ihnen ermöglicht, sich zu einer Sportveranstaltung anzumelden.
„Parteien“: Der Organisator und njuko SAS
„Kunde“: Die Kunden des Organisators, insbesondere im Rahmen der Angebote PILOTE und PILOTE+
• „Datenbank“: Webanwendung, in welcher die Daten betreffend die zu einer Sport- veranstaltung angemeldeten Teilnehmer gesammelt werden.
„Verwaltungskosten“ oder „Kosten“: Die in Artikel 6.4 des vorliegenden Vertrags genannten Kosten.
• „Nutzerkonto“: Das Nutzerkonto, das es dem Organisator ermöglicht, auf seine Benut- zerschnittstelle auf der Anwendungsplattform zuzugreifen, um eine Sportveranstaltung zu verwalten.
• „Transaktion“: Sämtliche Zahlvorgänge, die online über die Webanwendung getätigt werden.
• „Chargeback“: Vorgang mit dem ein Internetnutzer bei seiner Bank die online über die Webanwendung getätigte Zahlung widerruft und so die Zahlung seiner Anmeldegebühr und/oder der Gebühr für die im Nachhinein gewählten Optionen stoppt.
2. Gegenstand
Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ist:
• die Festlegung der Bedingungen, zu welchen der Organisator die Anwendungsplatt- form nutzen darf, um eine Sportveranstaltung zu vermarkten.
• die Festlegung der Befugnisse, die der Organisator dem Unternehmen njuko erteilt, damit das Unternehmen zu den im Folgenden genannten Bedingungen Tickets im Auftrag des Organisators vermarkten bzw. verwalten kann.
3.Geltungsbereich der vorliegenden Bedingungen
Die Nutzung der Dienste von njuko durch den Organisator setzt eine unmittelbare und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen durch den Organisator voraus. Der Organisator verpflichtet sich, die vorliegenden Bedingungen einzuhalten.
Die Parteien vereinbaren, dass ihre Beziehungen – unter Ausschluss aller anderen, auf sonstigen Datenträgern verfügbaren Bedingungen, welche lediglich zu Informationszwe- cken dienen und unverbindlich sind – ausschließlich durch die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen geregelt werden.
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Übergaben oder Austausche zwischen den Parteien, welche vor dem Entstehen dieser Vertragsbeziehung betreffend denselben Gegenstand existiert bzw. stattgefunden haben, werden durch die vorliegen- den Allgemeinen Bedingungen aufgehoben und ersetzt.
Der Organisator erklärt, alle erforderlichen Rechte, Befugnisse und Genehmigungen für die Nutzung der Dienste von njuko zu besitzen.
njuko SAS behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit abzuändern. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Organisator darüber in Kenntnis zu setzen. Der Organisator verfügt ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung über die neuen Allgemeinen Bedingungen über eine Frist von fünfzehn (15) Tagen, um Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er innerhalb dieser Frist keinen Einspruch erheben, wird angenommen, dass der Organisator diese vorbehaltlos angenommen hat.
4. Unabhängigkeit
Der Organisator ist ein unabhängiger Vertragspartner, der im Rahmen der gesamten Ver- tragsbeziehung mit njuko SAS auf eigene Rechnung und eigenes Risiko handelt.
njuko SAS ist weder ein Vertreter, Handelsvertreter oder Bevollmächtigter, noch ein Ange- stellter des Organisators.
njuko SAS ist ein Zwischenhändler, der eine technische Dienstleistung anbietet, mit der die Verwaltung der Anmeldungen zu einer Sportveranstaltung erleichtert wird. njuko SAS hat somit im Hinblick auf die zwischen dem Organisator und seinem Kunden sowie den Teil- nehmern an der Sportveranstaltung bestehende Geschäftsbeziehung den Status eines Dritten. Der Organisator betraut njuko SAS mit der technischen Verwaltung der eingenom- menen Mittel.
Gleichermaßen handelt der Organisator gegenüber Dritten in seinem Namen und auf ei- gene Verantwortung, sodass die Haftung von njuko SAS aus keinerlei Gründen ausgelöst werden kann.
5.Zugang zu den Diensten von njuko.com
5.1. Anlegen eines Nutzerkontos
Um Zugang zu den Diensten von njuko zu haben, muss der Organisator ein „Nutzerkonto“ auf der Website anlegen. Die Anlegung des Nutzerkontos setzt die unmittelbare und vor- behaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen voraus. Der Organisator gewährleistet, dass die von ihm anlässlich der Anmeldung im Hinblick auf die Erstellung seines „Nutzerkontos“ an njuko SAS übermittelten Daten richtig sind und verpflichtet sich, diese gegebenenfalls sobald wie nötig zu aktualisieren. Sollte der Organisator unrichtige Daten eingegeben und/oder diese nicht aktualisiert haben, ist er nicht berechtigt, bei ei- nem Vorfall im Rahmen der Organisation einer Sportveranstaltung Ansprüche gegenüber njuko SAS geltend zu machen. Für die Anlegung seines Nutzerkontos kann der Organisa- tor einen Benutzernamen und ein Passwort seiner Wahl benutzen; der Benutzername und das Passwort sind streng personenbezogen und vertraulich. Der Organisator trägt die al- leinige Verantwortung für die Geheimhaltung seines Benutzernamens sowie seines Pass- worts. Es wird somit angenommen, dass der Organisator das Nutzerkonto auf eigene Ver- antwortung verwendet.
5.2. Anlegen von Nutzerkonten mit eingeschränkten Rechten
Für die Angebote PILOTE und PILOTE+ kann der Organisator seinen Kunden einen einge- schränkten Zugang zur Anwendungsplattform gewähren, damit diese die Anmeldungen zur Sportveranstaltung mitverfolgen können.
Der Zugriff auf die Anwendungsplattform durch die Kunden des Organisators erfolgt auf alleinige Verantwortung des Organisators.
5.3. Betrieb der Dienste von njuko
njuko SAS verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um einen reibungs- losen Betrieb seiner Dienste gewährleisten zu können.
njuko SAS behält sich jedoch das Recht vor, den Zugriff auf seine Dienste jederzeit aus ei- nem der folgenden Gründe zu unterbrechen:
− im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der Dienste durch den
Organisator;
− im Falle von höherer Gewalt, insbesondere in jenen Fällen, die von den französischen
Gerichten und der französischen Rechtsprechung als höhere Gewalt anerkannt werden;
− im Falle irgendeiner Fehlfunktion der Dienste;
− anlässlich von Wartungsarbeiten.
Über die Unterbrechung des Zugangs zu den Diensten entscheidet njuko SAS allein, ohne diese Entscheidung im Vorfeld beim Organisator begründen zu müssen. Außerdem haftet njuko SAS nicht dafür, dass der Organisator oder die Teilnehmer keinen Zugang zu seinen Diensten haben, wenn der nicht vorhandene Zugang durch Schwierigkeiten in Zusam- menhang mit der Internetverbindung oder sonstige Gründe, welche nicht durch njuko SAS zu vertreten sind, verursacht wurde.
njuko SAS hat den Organisator mindestens sieben Werktage vor der Durchführung einma- liger Wartungsarbeiten, welche einen zeitweiligen Ausfall seiner Dienste zu Folge haben könnten, per E-Mail in Kenntnis zu setzen und verpflichtet sich, die genannten Wartungs- arbeiten so zu planen, dass sie zwischen ein Uhr nachts und fünf Uhr morgens durchge- führt werden können, sodass möglichst wenig Einschränkungen betreffend den Zugriff auf den Ticketdienst entstehen.
njuko SAS verpflichtet sich, den Organisator unverzüglich per E-Mail in Kenntnis zu setzen, sollte eine technische Fehlfunktion auftreten, die seine Dienste beeinträchtigt und die einen Ausfall von mehr als 24 Stunden verursachen könnte, sodass der Organisator alle nötigen Maßnahmen treffen kann, insbesondere um seine Tickets über andere Vertriebskanäle ab- zusetzen.
6.Finanzielle Bestimmungen
6.1. Entlohnung von njuko SAS
Im Gegenzug für die von njuko SAS verrichteten Dienste erhält das Unternehmen eine Provision, welche einem Prozentsatz des Verkaufspreises der Tickets entspricht; der Ver- kaufspreis der Tickets wird anlässlich der Erstellung einer Sportveranstaltung vom Organisator festgelegt. In dem vom Organisator festgelegten Verkaufspreis kann je nach Wahl des Organisators die oben genannte Provision enthalten sein, oder auch nicht.
Die Provision kommt zum Tragen, sobald sich ein Teilnehmer zur Sportveranstaltung an- meldet. Es wird darauf hingewiesen, dass njuko SAS im Rahmen der Angebote PILOTE und PILOTE+ eine Provision erhält, auch wenn der Organisator einen Teilnehmer manuell in die Datenbank einträgt. Außerdem haftet njuko SAS nicht für den Zahlungsausfall des Teilnehmers aus welchen Gründen auch immer. Sollte so ein Fall eintreten, steht njuko
SAS die Provision weiterhin zu.
Die Höhe der von njuko SAS verrechneten Provision wird auf der Website unter der Regis- terkarte „Tarife“ angegeben.
Der Organisator bestätigt, die Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko SAS zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos anzunehmen.
njuko SAS behält sich das Recht vor, die Bedingungen betreffend seine Entlohnung jederzeit und ohne Begründung abzuändern, unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen den Organisator im Vorfeld per E-Mail darüber in Kenntnis setzt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Organisator über die neuen Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko SAS benachrichtigt wurde, verfügt er über eine Frist von fünfzehn (15) Werktagen, um Einspruch dagegen zu erheben. Sollte er innerhalb dieser Frist keinen Einspruch einlegen, wird angenommen, dass der Organisator die neuen Bedingungen betreffend die Entloh- nung von njuko SAS angenommen hat, welche nicht rückwirkend gültig sind.
6.2. Rückerstattung
Der Organisator verpflichtet sich, die Kosten für sämtliche Rückerstattungsanträge zu tra- gen, die ihm unter Einhaltung der vom Organisator oder seinem Kunden festgelegten All- gemeinen Bedingungen für die Teilnahme an der Sportveranstaltung von den Teilnehmern übermittelt werden.
Sobald njuko SAS dem Organisator den vom Teilnehmer eingereichten Rückerstattungsantrag übermittelt hat, verfügt der Organisator über eine Frist von dreißig (30) Werktagen, um njuko SAS den Betrag, der dem zu erstattenden Ticketpreis entspricht, bereitzustellen, sodass njuko SAS dem Teilnehmer den Betrag erstatten kann; sollte der Betrag nicht bereitgestellt werden, übernimmt njuko SAS keine Verantwortung für die Rückerstattung des Betrags an den Teilnehmer. Im Falle einer Rückerstattung wird dem Organisator für die technische Verwaltung der Rückerstattung des Betrags an den Teilnehmer gemäß den geltenden Tarifen, welche unter der Registerkarte „Tarife“ auf der Website eingesehen werden können, eine Gebühr verrechnet.
Im Falle einer Rückerstattung steht njuko SAS die in Artikel 6.1 der vorliegenden Bedingun- gen vorgesehene Provision weiterhin zu.
Der Organisator erklärt sich damit einverstanden, das volle Risiko für die durch die Teilneh- mer eingereichten Rückerstattungsanträge sowie die damit in Verbindung stehenden Kos- ten zu tragen.
Sollte die Sportveranstaltung geändert, abgesagt oder verschoben werden, obwohl bereits Tickets verkauft wurden bzw. werden, verpflichtet sich der Organisator njuko SAS unver- züglich darüber in Kenntnis zu setzen. In so einem Fall übernimmt der Organisator die Rückerstattung der Beträge an die Teilnehmer zu den von ihm festgelegten und den Teil- nehmern bekanntgegebenen Bedingungen.
6.3. Verwaltungsgebühr
Im Gegenzug für die Durchführung der Rückerstattung und die Erbringung sonstiger zu- sätzlicher Dienste durch njuko SAS, welche unter der Registerkarte „Tarife“ der Website angeführt sind, erhält njuko SAS eine Verwaltungsgebühr.
Diese Gebühr hat der Organisator spätestens dreißig (30) Werktage nach der Sportveran- staltung, für welche diese Verwaltungsgebühr angefallen ist, an njuko SAS zu entrichten.
Sollte der Betrag, welcher der Verwaltungsgebühr entspricht, auf dem Nutzerkonto des Organisators verfügbar sein, so zieht njuko SAS diese Gebühr direkt vom Konto des Organisators ein.
Der Organisator bestätigt, die Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko SAS für die Durchführung der Rückerstattung und die Erbringung sonstiger zusätzlicher Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos anzunehmen.
njuko SAS behält sich das Recht vor, die Bedingungen betreffend die Entlohnung jederzeit und ohne Begründung abzuändern oder zu korrigieren, unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen den Organisator darüber in Kenntnis setzt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Organisator von den neuen Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko SAS Kenntnis erlangt hat, verfügt er über eine Frist von fünfzehn (15) Werktagen, um Einspruch dagegen zu erheben
Sollte er innerhalb dieser Frist keinen Einspruch einlegen, wird angenommen, dass der Organisator die neuen Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko SAS angenommen hat. Die neuen Bedingungen betreffend die Entlohnung von njuko gelten auf keinen Fall rückwirkend.
6.4. Auszahlung der über die Webanwendung erhobenen Beträge an den Organisator
njuko SAS erhebt die dem Preis der Tickets, welche über die Webanwendung vertrieben werden, entsprechenden Beträge und überweist diese unter Abzug der njuko SAS gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.1 der vorliegenden Bedingungen zustehenden Provision sowie aller sonstigen vom Organisator an njuko SAS zu entrichtenden Beträge, insbeson- dere der in Artikel 6.4 der vorliegenden Bedingungen festgelegten Verwaltungsgebühr, an den Organisator.
Die Auszahlung dieser Beträge an den Organisator erfolgt auf Grundlage der von njuko SAS erstellten und an den Organisator übermittelten Rechnungen monatlich, jeden zwei- ten Monat oder gemäß dem vor Organisator über die Anwendungsplattform gewählten Fälligkeitsplan. Auf diesen Rechnungen werden alle Verkäufe aufgelistet, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Organisator alle Einzelheiten der Verkäufe jederzeit und in Echtzeit auf der Anwendungsplattform einsehen kann.
Im Falle von Beanstandungen verfügt der Organisator über eine Frist von dreißig (30) Werktagen ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beträge, um seine Einwendungen gel- tend zu machen; sollte er dies nicht tun, so gilt der ausbezahlte Betrag als vorbehaltlos an- genommen.
Die Auszahlung der Beträge erfolgt auf folgende Weise:
• für das Angebot DRIVER: per Überweisung auf das Bankkonto des Organisators, wel- ches dieser im Rahmen seiner Anmeldung angegeben hat;
• für die Angebote PILOTE und PILOTE+: per Überweisung auf das Bankkonto, das der Organisator bei der Anlegung der Sportveranstaltung angegeben hat. Es wird darauf hin- gewiesen, dass der Kunde als Empfänger dieser Beträge angegeben werden kann. Sollten allerdings Zweifel über die Identität des Inhabers des vom Organisator angegebenen Empfängerkontos auftreten, behält sich njuko SAS das Recht vor, die fälligen Beträge solange einzubehalten, bis die Identität des Inhabers des Empfängerkontos ordnungsgemäß belegt wurde.
Vorbehaltlich der MwSt., welche njuko SAS auf den als Entlohnung erhaltenen Betrag ent- richten muss, übernimmt der Organisator die Bezahlung aller im Zusammenhang mit der von ihm organisierten Sportveranstaltung anfallenden Steuern, Gebühren oder Abgaben und verpflichtet sich, njuko SAS in Bezug auf die Zahlung derartiger Steuern, Gebühren oder Abgaben schadlos zu halten. Der Organisator trägt somit die volle Verantwortung für die Entrichtung der MwSt. oder sonstiger Steuern, die auf Veranstaltungen erhoben wer- den.
Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass im Falle eines Chargeback durch die Bank die Anmeldung und/oder die im Nachhinein gewählten Optionen automatisch storniert werden. Sollten die damit in Zusammenhang stehenden Beträge bereits ausbezahlt wor- den sein und aufgrund eines zu niedrigen Saldos am Konto des Organisators keine Einzie- hung dieser Beträge möglich sein, wird am Ende des Monats anteilig an den geschuldeten Beträgen eine Rechnung erstellt.
6.5. Zahlungsverzug
Außer im Falle eines rechtzeitig beantragten und von njuko SAS gewährten Zahlungsauf- schubs werden im Falle eines Verzugs bei der Zahlung des fälligen Gesamtbetrags oder eines Teilbetrags vertragliche Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich zwei Prozentpunkten fällig. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Zinssatz zeitanteilig jeweils für einen Zeitraum von einem Kalendermonat berechnet wird und dass jeder angefangene Monat als voller Monat gerechnet wird. Sollte njuko SAS einen Dritten mit der Beitreibung seiner Forderungen beauftragen müssen, hat der Organisator neben den Verzugszinsen ebenfalls die dafür entstandenen Kosten und Honorare zu erstatten. Außerdem ist njuko SAS berechtigt, sich auf die Bestimmungen von Artikel 12 des vorlie- genden Vertrags betreffend die Auflösung aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch eine der beiden Parteien zu berufen.
Gleichermaßen ist njuko SAS berechtigt, alle laufenden Dienste von Rechts wegen auszu- setzen, egal welcher Art oder auf welchem Stand diese sind. Diese Aussetzung kann je- doch nicht als Auflösung des Vertrags durch njuko SAS angesehen werden und dem Or- ganisator entsteht dadurch kein Anspruch auf Entschädigung welcher Art auch immer.
7.Verpflichtungen und Gewährleistung von njuko SAS
njuko SAS gewährleistet, dass die Webanwendung mit einem Sicherheitssystem ausgestattet ist, das bei einem Kauf von Tickets mit der Kreditkarte sowie bei der Überweisung der erhobenen Beträge an den Organisator einen angemessenen Schutz bietet.
Wenn Sie die von unserem Partner, der Circles Group, angebotenen Dienstleistungen
einer Stornoversicherung der Anmeldungen nutzen - nur für PILOTE + und ITXIBAN
Kunden -, beachten Sie bitte, dass eine jährliche Rechnung von 30% des angesammelten
Gesamtvolumens für die Integration und Nutzung der Dienstleistung ausgestellt wird.
Aufgrund der Vorrichtungen zum Schutz vor Betrug ist es möglich, dass die Zahlungen gewisser Teilnehmer ausnahmsweise nicht angenommen werden. Die Haftung von njuko SAS wird in so einem Fall nicht ausgelöst.
Das Ticket-Verwaltungssystem ist Gegenstand einer Erklärung bei den Steuerbehörden gemäß Artikel 50 sexies I Anhang 4 des französischen Steuergesetzbuches. Die Weban- wendung führt ausreichende Speichervorgänge und Datenübertragungen durch, um im Falle eines Vorfalls, einer Panne, der Fehlfunktion eines Systemelements oder einer Unter- brechung der Stromversorgung weiterhin über die Informationen verfügen zu können. njuko SAS verpflichtet sich, die Aufstellungen über die Einnahmen mit ihrem ursprüngli- chen Inhalt und in der chronologischen Reihenfolge ihrer Erstellung in seinem System auf- zubewahren. njuko SAS bearbeitet in Echtzeit die Aufstellung mit der Anzahl der verkauften Tickets, dem Ticketpreis und den entsprechenden Einnahmen. Diese Aufstellung kann vom Organisator über seine Benutzerschnittstelle direkt über die Anwendungsplattform eingesehen werden.
njuko SAS verpflichtet sich, die vom Organisator bekanntgegebenen Regeln für die Ver- marktung der Tickets strengstens einzuhalten.
njuko SAS haftet nicht für Fehler des Organisators bei der Nutzung der Dienste, egal wel- che Folgen daraus für den Organisator entstehen.
njuko SAS verfügt seit 23. Januar 2017 über eine von der ACPR (franz. Aufsichts- und Regulierungsbehörde) unter der Referenznummer D17-00399 vergebene Freistellung von der Zulassungspflicht als Bankinstitut.
Verfügbarkeit der Dienste
Das Unternehmen njuko SAS trifft alle angemessenen Maßnahmen, um die Verfügbarkeit seiner Dienste 7 Tage die Woche gewährleisten zu können.
NJUKO SAS haftet nicht in folgenden Fällen: Störungen bei der Nutzung des Internets oder Auftreten eines Virus, Nichtausführung von Transaktionen aufgrund sogenannter Fälle von höherer Gewalt, insbesondere jener, die von den französischen Gerichten und der französischen Rechtsprechung als solche eingestuft werden.
8.Verpflichtungen und Gewährleistung von njuko SAS
Der Organisator bestätigt:
• über sämtliche Rechte, insbesondere die Rechte am geistigen Eigentum und die Nut- zungsrechte, für alle im Rahmen der Vermarktung der Tickets genutzten Elemente zu ver- fügen;
• die Rechte am geistigen Eigentum an den Bildern und Texten, die er njuko SAS im Hin- blick auf die Anpassung seiner Veranstaltung übermittelt, innezuhaben. Er stellt njuko SAS von allen Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen aus Verletzungsklagen, mit welchen sich njuko SAS aufgrund dieser Nutzung konfrontiert sehen könnte;
• über die Rechte für den Vertrieb der Tickets und für die Nutzung der Dienste von njuko
für die Organisation einer Sportveranstaltung zu verfügen. Der Organisator verpflichtet sich, njuko SAS in diesem Zusammenhang von allen Ansprüchen und Rechtsmitteln freizustellen.
Der Organisator verpflichtet sich:
• Sämtliche über die Plattform erworbenen und von den Teilnehmern vorgelegten Tickets anzunehmen;
• Sämtliche Steuervorschriften betreffend die von ihm organisierten Veranstaltungen einzuhalten. Im Hinblick darauf kann der Organisator auf eigene Verantwortung den Mehrwertsteuersatz oder alle anderen Steuern, welche auf den Ticketverkauf anfallen, auf der Anwendungsplattform angeben;
• Für jede Sportveranstaltung eigene Teilnahmebedingungen festzulegen und diese auf der Anwendungsplattform zur Verfügung zu stellen;
• Sämtliche Anmeldeformulare, welche er über die Anwendungsplattform erstellt, vor der Öffnung der Anmeldung für die Öffentlichkeit zu testen;
• Im Rahmen der Nutzung der Dienste von njuko die französischen Gesetze sowie die Rechte Dritter nicht zu verletzen.
njuko SAS im Falle von Beschwerden über eine unrechtmäßige Nutzung der Dienste von njuko durch den Organisator zu entschädigen.
• Die Dienste von njuko nicht dazu zu verwenden, um Veranstaltungen zu organisieren, die im Sinne der geltenden Gesetze oder aus moralischen Gründen „rechtswidrig“ sind.
9. Alleinvertriebsrecht
njuko SAS ist der einzige und exklusive Vertriebspartner des Organisator für Dienste, die Funktionalitäten aufweisen, welche im Wesentlichen mit jenen der Dienste von njuko gleichwertig sind und dies während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehung zwischen njuko SAS und dem Organisator. Sobald der Organisator die vorliegenden All- gemeinen Bedingungen angenommen hat, verpflichtet er sich, ausschließlich njuko SAS mit der Online-Vermarktung der Tickets für die von ihm organisierten Sportveranstaltungen zu beauftragen.
10. Speicherung der Daten
In Anbetracht des oben Gesagten, verpflichtet sich njuko SAS:
eine Datenbank für die über die Webanwendung verkauften Tickets anzulegen;
die Speicherung dieser Daten während der gesetzlich vorgesehenen Dauer sicher- zustellen;
dem Organisator einen Fernzugriff auf diese Daten zu ermöglichen;
jedes verkaufte Ticket mit einer Nummer zu versehen, die der Nummer des in der Datenbank abgespeicherten Vorgangs entspricht. In der Datenbank werden unter ande- rem folgende Informationen gespeichert und aufbewahrt, wobei angegeben wird, ob der
Vorgang zur Ausstellung von Tickets geführt hat, oder nicht:
− Benutzername des Organisators;
− Bezeichnung der Veranstaltung;
− Anmeldekategorie, auf welche das Ticket einen Anspruch verleiht; − vom Teilnehmer bezahlter Gesamtbetrag;
− vom Ticketsystem vergebene Vorgangsnummer.
Der Organisator hat Zugriff auf die die Teilnehmer betreffenden Daten. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Organisator, die in der Datenbank vorhandenen personenbezogenen Daten gemäß dem französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6.Januar 1978 über „Informatik und Freiheiten“ geheim zu halten. Der Organisator verpflichtet sich außerdem, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer nur unter strikter Einhaltung der Bestim- mungen des Gesetzes vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft zu Marktforschungszwecken zu verwenden.
Der Organisator bleibt alleiniger Inhaber der Daten betreffend die von den Teilnehmern über die Webanwendung erworbenen Tickets. Anlässlich der Anmeldung eines Teilneh- mers über die Plattform dürfen nur die Informationen betreffend seine Anmeldung von njuko SAS verwertet werden und dies unter strikter Einhaltung der vom Teilnehmer ge- währten Rechte. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Organisator, njuko SAS ausführlich über das Ausmaß der Genehmigungen zu informieren, die von den Teilneh- mern bezüglich der Nutzung ihrer personenbezogenen Daten gewährt wurden.
11. Hyperlinks – Kommunikation und Markenzeichen
Der Organisator ist berechtigt, einen Hyperlink auf seiner eigenen Website anzubringen, welcher die Internetnutzer auf die Webanwendung von njuko, die über die Anwen- dungsplattform gesteuert wird, weiterleitet, sodass die Internetnutzer die Möglichkeit ha- ben, ihre Tickets online zu erwerben. Der Organisator ist ebenfalls berechtigt, das Formular, mit welchem der Ticketkauf ermöglicht wird, direkt in seine eigene Website zu integrieren.
Auf der Website des Organisators muss angegeben werden, dass der Ticketkauf über die die Webanwendung von njuko erfolgt.
Der Organisator gestattet dem Unternehmen njuko SAS, die Veranstaltungen auf eigene Kosten mit allen Mitteln zu bewerben, wenn es dies wünscht. Der Organisator hat njuko SAS gegebenenfalls die dafür nötigen Kommunikationsmittel bzw. Informationen bereitzu- stellen. Der Organisator stellt sicher, dass sämtliche übermittelten Kommunikationsmittel und Informationen frei und ohne Einschränkungen genutzt werden können. Der Organi- sator stellt njuko SAS von Ansprüchen und Beschwerden Dritter, die aufgrund der Nutzung des oben genannten Materials geltend gemacht werden könnten, frei.
Der Organisator ist berechtigt, njuko in allen Werbemaßnahmen betreffend die Sportver-
anstaltungen als Werkzeug für die Vermarktung der Tickets anzuführen.
Die Seiten der Webanwendung auf denen geistiges Eigentum des Organisators angezeigt wird, müssen im Vorfeld vom Organisator über sein „Nutzerkonto“ bestätigt werden.
Der Organisator stellt njuko SAS von allen Ansprüchen oder Beschwerden Dritter, welche aufgrund der Nutzung der vom Organisator übermittelten Marken- oder Erkennungszei- chen bzw. anderer Elemente des geistigen Eigentums durch njuko SAS geltend gemacht werden könnten, frei.
12. Gültigkeitsdauer des Vertrags und Auflösung
Die Geschäftsbeziehung zwischen njuko SAS und dem Organisator tritt zum Zeitpunkt der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen durch den Organisator und in jedem Fall spätestens mit der Erstellung eines Nutzerkontos über die Anwendungsplattform in Kraft.
Für das Angebot DRIVER wird der Vertrag für einen begrenzten Zeitraum, welcher nach der Sportveranstaltung endet, geschlossen; während dieses Zeitraums ermächtigt der Organisator njuko SAS, die Tickets für die von ihm organisierten Sportveranstaltungen zu verwalten und zu vermarkten.
Für die Angebote PILOTE und PILOTE+ wird der Vertrag für einen unbegrenzten Zeitraum geschlossen; während dieses Zeitraums ermächtigt der Organisator njuko SAS, die Tickets für die von ihm organisierten Sportveranstaltungen zu verwalten und zu vermarkten. Vorbehaltlich der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Werktagen ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung der anderen Partei kann die Vertragsbeziehung jederzeit und ohne Begründung von beiden Parteien aufgelöst werden.
Die Parteien behalten sich das Recht vor, die Vertragsbeziehung aus einem der folgenden Gründe unverzüglich zu beenden, wobei darauf hingewiesen wird, dass es sich hierbei um eine nicht erschöpfende Aufzählung handelt:
− eine der beiden Parteien hält die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen nicht ein;
− gegen eine der beiden Parteien läuft ein Insolvenzverfahren oder eine der beiden Par- teien gilt während mindestens dreißig aufeinander folgenden Werktagen als zahlungs-
unfähig.
13. Geistiges Eigentum
Der Organisator bestätigt, dass njuko SAS der alleinige Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum an den Elementen der Website ist, insbesondere am Logo von njuko, an der Software, welche den Zugang zu den Diensten ermöglicht, und am Namen njuko. njuko gewährt dem Organisator für die Dauer ihrer Vertragsbeziehung ein eingeschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software, welche den Zugang zu
den Diensten ermöglicht, unter Ausschluss aller anderen Formen der Nutzung.
Eine Reproduktion der oben genannten Software durch den Organisator ist strengstens untersagt. Dem Organisator ist es außerdem untersagt, die Spezifikationen der oben ge- nannten Software zur Entwicklung eines Programms mit demselben Zweck zu nutzen. Es ist ihm ebenfalls nicht gestattet, Dritten außer seinen Arbeitnehmern, welche im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu den Diensten haben müssen, direkt oder indirekt eine Nutzung der oben genannten Software zu ermöglichen.
njuko SAS gewährt dem Organisator das Recht, den Namen und das Logo von njuko im Rahmen und für die Dauer des vorliegenden Vertrags ausschließlich zum Zwecke der Be- werbung der Sportveranstaltung und zur Vermarktung der Tickets auf den vom Organisator verwalteten Werbeträgern und Vermarktungskanälen (Website des Organisators, Newsletter,...) zu nutzen. Jede andere Nutzung stellt eine Fälschung im Sinne von Artikel L335-2ff. des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum dar.
njuko SAS gilt im Sinne von Artikel 341-1ff. des französischen Gesetzes über das geistige Eigentum als Ersteller der Datenbank und hält alle damit in Zusammenhang stehenden Rechte, insbesondere die Nutzungsrechte.
Dem Organisator werden lediglich die ausdrücklich im vorliegenden Vertrag genannten Nutzungsrechte am geistigen Eigentum gewährt.
14. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Unterlagen und Informationen, von denen sie auf welche Weise auch immer Kenntnis erlangt haben könnten – insbesondere im Rahmen der Nutzung der Anwendungsplattform und der Nutzung der Dienste – während der ge- samten Dauer ihrer Vertragsbeziehung streng geheim zu halten.
Zu dieser Geheimhaltungspflicht kommt die Verpflichtung hinzu, die vertraulichen Informa- tionen und Unterlagen oder Teile davon zu keiner Zeit und in keiner Weise selbst oder für andere zu verwerten oder zu nutzen.
Die Parteien verpflichten sich, allen betroffenen Personen (Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern und/oder Kunden) dieselbe Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.
Diese Geheimhaltungspflicht bleibt so lange aufrecht, wie die betreffenden Informationen einen vertraulichen Charakter besitzen; dies gilt auch nach dem Ende der Vertragsbezie- hung.
15. Nichtigkeit
Sollte eine der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags ungültig oder unanwendbar sein, so hat dies keine Auswirkungen auf alle anderen Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, welche unverändert aufrecht bleiben.
Die Parteien vereinbaren, die für nichtig und ungültig erklärte Klausel durch eine andere zu
ersetzen, die in Bezug auf ihren Inhalt der ursprünglich vereinbarten Klausel bestmöglich entspricht.
16. Temporärer Verzicht auf einen Anspruch
Die Tatsache, dass eine der beiden Parteien in einem oder mehreren Fällen nicht von den Rechten, Möglichkeiten, Beschwerden oder Handlungen Gebrauch macht, die ihr auf- grund der vorliegenden Vereinbarung zustehen, kann nicht als Verzicht darauf, das ge- nannte Recht auszuüben, von den genannten Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die genannten Beschwerden einzulegen oder die genannten Handlungen vorzunehmen, interpretiert werden.
17. Zustellungsanschrift
Im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrags und aller Folgeverträge wählen die Parteien als Zustellungsanschrift ihren jeweiligen Unternehmenssitz. Eine Änderung des Unternehmenssitzes oder der Adresse einer der beiden Parteien wird erst 15 Kalendertage nach der ordnungsgemäßen Bekanntgabe dieser Änderung gegenüber der anderen Partei wirksam.
18. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten
Der vorliegende Vertrag unterliegt französischem Recht.
Für alle Rechtsstreitigkeiten betreffend die Interpretation, Erfüllung oder Auflösung des Ver- trags ist das entsprechende Gericht von Bayonne zuständig, welches die Parteien auch bei mehreren Beklagten und bei Streitverkündung für ausschließlich zuständig erklären. Diese Zuständigkeit gilt auch im Falle von Verfahren der einstweiligen Verfügung. Für Rechtsstreitigkeiten betreffend die Rechte am geistigen Eigentum ist ausschließlich das Landgericht (Tribunal de Grande Instance) Bordeaux zuständig, auch bei mehreren Beklagten und bei Streitverkündung.